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Eine Krankenversicherung leistet immer nur das, was sie vertraglich festgeschrieben hat. Bitte verstehen Sie, dass alle Ausschlüsse oder Begrenzungen sich zwar beitragsmindernd darstellen, aber im Krankheitsfall Sie die Differenzen selbst bezahlen müssen – ohne Begrenzungen nach oben!
Frage: Ein Kind leidet unter Multiple Sklerose und sitzt fast gelähmt im elektrisch betriebenen Rollstuhl. Debeka z.B. erstattet für Krankenfahrstühle maximal € 620.-. Sie verstehen meine Gedanken?

Daher haben wir folgendes Leistungsprofil vorgegeben und mit Hilfe eines der umfassendsten Vergleichsprogramme den Markt verglichen. Wichtig war es uns hierbei, auch an die Mitversicherung kommender Kinder (Logopädie, Ergotherapie, etc.) zu denken. Der Tarif, der alle diese Punkte erfüllt, bekäme 100% Leistungserfüllung. In unserer Tariftabelle sowie in den hinterlegten Vertragsanalysen (Analyse der Top-Tarife, Analyse der beitragsorientierten Tarife) erkennen Sie die prozentuale Leistungserfüllung der Tarife – das wichtigste Vergleichkriterium! Hier finden Sie die Analyse.

Folgende Leistungspunkte haben wir dem Vergleichsprogramm vorgegeben:

Gewünschte Leistungspunkte Ambulant:

Leistungspunkte Stationär:

Leistungspunkte Zahn:

Leistungspunkte Allgemein:

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