Geltungsbereich und Wegzug
- Geltung bei Wohnsitz Deutschland
- EU/EWR
- Schweiz
- Russland/Türkei
- Europa
- Weltweit
- Regelung Kosten bei Wohnsitz EU/EWR
- Regelung bei Wegzug oder Verlegung gewöhnlicher Aufenthalt außerhalb EU/EWR
- zeitlich unbegrenzte Weltgeltung, wie von der DKV und Debeka propagiert, gilt nur bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt. Dieser endet, außer bei Entsendung, spätestens am 183. Tag innerhalb eines Kalenderjahres, ggf. auch dann, wenn kein Rückflug gebucht wurde und Rückkehr nicht mit dem Dienstherrn vereinbart wurde.
- Besonderheit Sabbatical mit Dienstbezügen!