Familienregelungen/Familienplanung
- nicht rechtswidriger Schwangerschaftsabbruch
- Medizinische Notwendigkeit ist immer versichert
- Nicht rechtswidrig, aber nicht medizinisch notwendig, wäre z.B. der kriminologische notwendige Abbruch
- Aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen ist nicht rechtswidrig, sondern nur straffrei
- Sterilisation
- erweiterte Kindernachversicherung
- Nennung, dass Geburtsschäden, Anomalien, Gebrechen und Erbkrankheiten eingeschlossen werden!
- Es gilt aber Rechtssprechung – ist nur die Klarstellung geltenden Rechts!
- Kinderwunschbehandlung
- stationäre Psychotherapie
- Kinder
- Magersucht
- Drogenproblematik
- Schulproblematik
- Arbeitslosentarif
- Anwärter-Tarif für Studium
- Studium über Altersgrenzen (Kindergeld plus Wehr- oder Zivildienst, soziales Jahr)